Leistung 01 · Videoüberwachung
Videoüberwachung, die erkennt — nicht nur aufzeichnet
Eine Kamera, die nur aufnimmt, hilft nach dem Schaden. Eine Anlage mit Videoanalyse meldet, während er noch verhindert werden kann.
- Perimeter · Außenhaut · Raum
- Echtzeitanalyse
- DSGVO-Dokumentation
Leistungsumfang
Was die Anlage können muss
- Videomanagement mit regelbasierter Analyse: Linienüberschreitung, Verweildauer, Objektklassifizierung.
- Außenhautdetektion an Grundstücksgrenzen, wetterfest und wartungsarm.
- Automatische Verfolgung bewegter Objekte über gekoppelte Kameras.
- Manipulationserkennung bei Verdecken, Verdrehen, Besprühen oder Blenden.
- Dauerhafte oder aufhebbare Verpixelung schutzbedürftiger Bereiche.
- Alarmweiterleitung an Leitstelle, Interventionsdienst oder eigene Kräfte.
- Auslegung nach Compliance-Anforderung, inklusive herstellerbezogener Vorgaben.
Anwendungsbereiche
Wo wir typischerweise planen
Logistik und Lager
Torbereiche, Rampen und Freiflächen. Schwerpunkt auf Perimeter und Nachvollziehbarkeit von Warenbewegungen.
Produktion und Industrie
Gefahrenbereiche, Zufahrten, Werkschutz. Häufig gekoppelt mit Zutrittskontrolle und Einbruchmeldetechnik.
Handel und Filialen
Kassenzone, Lager, Nebeneingänge. Auslegung mit Blick auf Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung.
Was die Anlage nachts sieht
Detektion arbeitet dann, wenn niemand hinschaut. Entscheidend ist nicht die Auflösung, sondern ob das System zwischen Person, Fahrzeug und Tier unterscheidet — und erst dann meldet.
- OBJEKTKLASSIFIZIERUNG
- LINIENÜBERSCHREITUNG
- VERWEILDAUER
Datenschutz
Der Teil, an dem Projekte scheitern
Rechtlicher Rahmen. Videoüberwachung im Unternehmen berührt Art. 6 DSGVO, § 26 BDSG und in der Regel die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wir liefern die technische Dokumentation für Verzeichnis, Löschkonzept und gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzung. Die rechtliche Bewertung trifft Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Rechtsbeistand.
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
Das hängt vom Zweck ab und wird im Löschkonzept festgelegt. Üblich sind kurze Fristen mit definierter Verlängerung im Verdachtsfall. Die Anlage wird technisch so eingerichtet, dass die Frist automatisch greift.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Bei systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche in der Regel ja. Wir liefern die technische Grundlage; die Bewertung gehört zu Ihrer Datenschutzorganisation.
Können bestehende Kameras weiterverwendet werden?
Oft ja, sofern Auflösung, Ausleuchtung und Netzanbindung tragen. Wir prüfen das im Rahmen der Sicherheitsanalyse.
Naechster Schritt
Wir sehen uns Ihr Objekt an
Vor Ort klären wir Sichtachsen, Ausleuchtung, Netzanbindung und die datenschutzrechtlich kritischen Punkte — bevor Technik ausgewählt wird.
Anfrage zu Videoüberwachung
Antwort innerhalb von 48 Stunden (werktags).