Leistung 01 · Videoüberwachung

Videoüberwachung, die erkennt — nicht nur aufzeichnet

Eine Kamera, die nur aufnimmt, hilft nach dem Schaden. Eine Anlage mit Videoanalyse meldet, während er noch verhindert werden kann.

  • Perimeter · Außenhaut · Raum
  • Echtzeitanalyse
  • DSGVO-Dokumentation
Sichtachsen einer Videoueberwachung im Grundriss Grundriss eines Betriebsgelaendes mit einer Halle in der Mitte. An den vier Grundstuecksecken steht je eine Kamera, deren Sichtfeld ins Gelaende gerichtet ist. Gegenueberliegende Kameras arbeiten gegenlaeufig, sodass eine Person aus jeder Richtung quer zu mindestens einem Sichtfeld laeuft. Die Felder ueberschneiden sich auf rund zwei Dritteln der Hofflaeche; unbeobachtete Flaechen bleiben nicht. K1 K2 K3 K4 HALLE ZUFAHRT TOR 2
Motorisierte PTZ-Dome-Kamera an einer Gebäudeecke
Anlagenaufnahme · PTZ-Dome an der Gebäudeecke

Leistungsumfang

Was die Anlage können muss

  • Videomanagement mit regelbasierter Analyse: Linienüberschreitung, Verweildauer, Objektklassifizierung.
  • Außenhautdetektion an Grundstücksgrenzen, wetterfest und wartungsarm.
  • Automatische Verfolgung bewegter Objekte über gekoppelte Kameras.
  • Manipulationserkennung bei Verdecken, Verdrehen, Besprühen oder Blenden.
  • Dauerhafte oder aufhebbare Verpixelung schutzbedürftiger Bereiche.
  • Alarmweiterleitung an Leitstelle, Interventionsdienst oder eigene Kräfte.
  • Auslegung nach Compliance-Anforderung, inklusive herstellerbezogener Vorgaben.

Anwendungsbereiche

Wo wir typischerweise planen

Anwendung

Logistik und Lager

Torbereiche, Rampen und Freiflächen. Schwerpunkt auf Perimeter und Nachvollziehbarkeit von Warenbewegungen.

Anwendung

Produktion und Industrie

Gefahrenbereiche, Zufahrten, Werkschutz. Häufig gekoppelt mit Zutrittskontrolle und Einbruchmeldetechnik.

Anwendung

Handel und Filialen

Kassenzone, Lager, Nebeneingänge. Auslegung mit Blick auf Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung.

Nachtaufnahme eines Betriebsgeländes aus Sicht der Videoanlage

Was die Anlage nachts sieht

Detektion arbeitet dann, wenn niemand hinschaut. Entscheidend ist nicht die Auflösung, sondern ob das System zwischen Person, Fahrzeug und Tier unterscheidet — und erst dann meldet.

  • OBJEKTKLASSIFIZIERUNG
  • LINIENÜBERSCHREITUNG
  • VERWEILDAUER

Datenschutz

Der Teil, an dem Projekte scheitern

Rechtlicher Rahmen. Videoüberwachung im Unternehmen berührt Art. 6 DSGVO, § 26 BDSG und in der Regel die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wir liefern die technische Dokumentation für Verzeichnis, Löschkonzept und gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzung. Die rechtliche Bewertung trifft Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Rechtsbeistand.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

Das hängt vom Zweck ab und wird im Löschkonzept festgelegt. Üblich sind kurze Fristen mit definierter Verlängerung im Verdachtsfall. Die Anlage wird technisch so eingerichtet, dass die Frist automatisch greift.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Bei systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche in der Regel ja. Wir liefern die technische Grundlage; die Bewertung gehört zu Ihrer Datenschutzorganisation.

Können bestehende Kameras weiterverwendet werden?

Oft ja, sofern Auflösung, Ausleuchtung und Netzanbindung tragen. Wir prüfen das im Rahmen der Sicherheitsanalyse.

Naechster Schritt

Wir sehen uns Ihr Objekt an

Vor Ort klären wir Sichtachsen, Ausleuchtung, Netzanbindung und die datenschutzrechtlich kritischen Punkte — bevor Technik ausgewählt wird.

Mo. – Fr. 9:00 – 18:00 UhrStörungsdienst 0151 18401222

Anfrage zu Videoüberwachung

Antwort innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Objektart, Standort, was gesichert werden soll.

Antwort innerhalb von 48 Stunden (werktags).